Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB ) der GhM GmbH

A.    Allgemeines und Anwendungsbereich

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge,
Lieferungen und Leistungen oder sonstiger Geschäftsbeziehungen zwischen der GHM GmbH
und dem Kunden. Kunden sind privat Versicherte, Privatpersonen, Krankenkassen, Hersteller
und Händler.

2. Abweichende Geschäftsbedingungen eines Kunden, mündliche Absprachen, Nebenabreden
und Änderungen der getroffenen Vereinbarungen erlangen nur durch unsere schriftliche
Bestätigung Gültigkeit.

3. Abweichende mündliche Absprachen, Nebenabreden und Änderungen der getroffenen
Vereinbarungen durch Mitarbeiter der GHM GmbH erlangen nur dann Wirksamkeit, wenn diese
schriftlich durch die Geschäftsführung genehmigt werden.

 

B. Auftragsverhältnis

1. Bestellungen kommen mit unserer ausdrücklichen Auftragsbestätigung oder Lieferung der Ware zustande. Die verbindliche Bestellung per Telefon, Fax, email stellt noch keine Annahme des Auftrages durch die Firma GHM GmbH dar.

2. Gegenüber Herstellern oder Händlern entsteht ein Auftragsverhältnis mit der schriftlichen oder mündlichen Bestätigung durch die Firma GHM GmbH.

 

C. Lieferung

1. Liefertermine sind – sofern keine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde –
unverbindlich.

2. Sofern ein Liefertermin vereinbart wurde, tritt ein Lieferverzug erst dann ein, wenn der Kunde schriftlich gegenüber der GHM GmbH erklärt, daß er Lieferung der Ware ablehne und ein Zeitraum von 30 Tagen nach Eingang der Erklärung vergangen ist.

3. Beinhaltet eine Bestellung zum Zeitpunkt ihres Eingangs in unserem Lager nicht verfügbare
Ware, teilen wir dies dem Kunden unverzüglich mit.

4. Lieferungen können nur in kompletten Verpackungseinheiten vorgenommen werden.

5. Teillieferungen sind zulässig, sofern nicht wichtige Gründe des Kunden entgegenstehen.
Teillieferungen berechtigen den Kunden nicht zum Vertragsrücktritt oder Schadenersatz.

6. Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer und von uns nicht zu vertretender
Umstände – z.B. Arbeitskampfmaßnahmen, Betriebsstörungen, Transportstörungen, Störungen
der Energieversorgung und der Belieferung mit Rohstoffen und Materialien, behördliche
Maßnahmen, ect. –  verlängern sich die Lieferfristen in angemessenem Umfang, wenn wir an
der rechtzeitigen Vertragserfüllung gehindert sind. Wird durch die beschriebenen Umstände die Lieferung unmöglich oder unzumutbar, werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Verlängert sich die Lieferfrist oder werden wir von der Lieferverpflichtung aus genannten gründen frei, besteht für den Kunden kein Anspruch auf Schadensersatz. Genannte Umstände erlangen nur Geltung, wenn wir den Kunden unverzüglich benachrichtigt haben.

 

D. Eigentumsvorbehalt

1. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich
der Nebenkosten wie Verzugszinsen, Vollstreckungskosten etc. Eigentum der GHM GmbH.

2. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

3. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes trägt der Kunde die Verantwortung für den
Kaufgegenstand, insbesondere auch die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Anlage 4, Seite 7 Verschlechterung.

4. Schäden an den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sowie Zugriffe Dritter auf diese
Waren sind sofort bei uns anzuzeigen.

 

E. Preise und Zahlungsmodalitäten

1. Privat Versicherte, Privatpersonen, Krankenkassen, Hersteller und Händler erhalten eine
Rechnung. Die Rechnung enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer in Euro (€).

2. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug von Skonto zur Zahlung fällig.  Bei
Überschreiten der Zahlungsfrist werden Verzugszinsen auf gesetzlicher Basis bzw. Mahnkosten
berechnet.

 

F. Gewährleistung

1. Auf öffentliche Äußerungen durch uns oder unsere Mitarbeiter kann sich der Kunde nicht
berufen, wenn der Kunde nicht nachweisen kann, dass die Aussagen seine Kaufentscheidung
beeinflusst haben, oder wenn die Aussage zum Zeitpunkt der Kaufentscheidung bereits
berichtigt war.

2. Haftung für Mängel, die den Wert der Kaufsache nur unerheblich mindern wird nicht
übernommen.

3. Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich
anzuzeigen. Bei Versäumnis dieser Frist können Gewährleistungsansprüche nicht mehr geltend
gemacht werden.

4. Die GHM GmbH hat Sachmängel bei Lieferungen, welche sie von Dritten bezieht und
unverändert an den Kunden weiterliefert, nicht zu vertreten. Die Verantwortlichkeit bei Vorsatz
oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

5. Auf Verlangen ist die beanstandete Ware, sofern dies nach Art des Gegenstandes dem Kunden zumutbar ist, kostenfrei an uns einzusenden. Die Versandkosten werden bei gegebener Gewährleistungspflicht durch uns erstattet.

6. Bei berechtigten Mängeln sind wir zunächst nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels
oder Lieferung einer mangelfreien Sache ( Nacherfüllung ) berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung
fehl oder lehnen wir sie ab, steht dem Kunden das Recht auf Herabsetzung des Kaufpreises (
Minderung ) oder Rücktritt vom Vertrag zu.

7. Alle Ansprüche wegen eines Mangels verjähren innerhalb von einem Jahr ab Kaufdatum.

 

G. Haftung

1. Wir haften für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unserer Organe, gesetzlichen
Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haften
wir auch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nur in Höhe des vertragstypischen,
vorhersehbaren Schadens.

2. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (
Kardinalpflicht ) und lediglich für vertragstypische, voraussehbare Schäden.

3. Alle weitergehenden vertraglichen oder außervertraglichen Ansprüche des Kunden sind
ausgeschlossen.

4. Alleiniger Gerichtsstand ist bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz der Firma. Unsere Firma jedoch ist auch berechtigt, am Sitz des Geschäftspartners zu klagen.

5. Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhand mit diesem Vertrag gilt deutsches Recht.